Verkehrs­unfall

Nach einem Verkehrsunfall kann es sowohl zu einem Verwaltungsverfahren als auch zu einem (zivilrechtlichen und strafrechtlichen) Gerichtsverfahren kommen.

Verwaltungsverfahren
Verwaltungsstrafe und Führerscheinentzug

Wenn im Zuge eines Verkehrsunfalls gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) oder des Kraftfahrgesetzes (KFG) verstoßen wurde, kann abhängig von der Schwere des Vergehens neben einer Verwaltungsstrafe (Geldstrafe) unter Umständen auch der Führerschein entzogen werden.

Typische Verkehrsübertretungen sind beispielsweise:

  • Überhöhte Geschwindigkeit (Schnellfahren)
  • Zu geringer Sicherheitsabstand (zu knapp auffahren)
  • Missachtung des Vorrangs
  • Fahren ohne Licht
  • Alkoholisierung (Alkohol am Steuer)
  • Telefonieren am Steuer (Handy am Steuer)
  • Überfahren einer Sperrlinie
  • Ungültige Begutachtungsplakette (ungültiges „Pickerl“)
  • Illegales Straßenrennen
  • Tuning (Autotuning)

Zivilrechtliches Gerichtsverfahren
Klage Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall wird regelmäßig mit einem Aufforderungsschreiben die gegnerische Haftpflichtversicherung aufgefordert, einen bestimmten Schadenersatzbetrag zu zahlen und die Haftung für sämtliche zukünftige derzeit nicht bekannte Schäden aus dem Verkehrsunfall zu übernehmen (Haftungsanerkenntnis).

Wenn es zu keiner Einigung kommt, muss eine Klage eingebracht werden. Diese richtet sich regelmäßig gegen den Lenker (unter Umständen auch den Halter, wenn es eine vom Lenker verschiedene Person ist) und die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Hierbei können mehrere Ansprüche geltend gemacht werden:

  • Schadenersatz
  • Schmerzengeld
  • Trauerschmerzengeld
  • Verdienstentgang
  • Heilungskosten
  • Verunstaltungsentschädigung
  • Unterhalt von Angehörigen
  • Mietwagenkosten

Darüber hinaus wird regelmäßig die Feststellung begehrt, dass die Gegner für sämtliche zukünftige derzeit nicht bekannte Schäden aus dem Verkehrsunfall haften.

Strafrechtliches Gerichtsverfahren
Strafverfahren Verkehrsunfall

Ein Verkehrsunfall führt regelmäßig dann zu einem gerichtlichen Strafverfahren, wenn dabei Personen gefährdet, verletzt oder sogar getötet wurden.

Diesbezüglich klagt die Staatsanwaltschaft meistens eines der nachstehenden Delikte an, sofern sie nicht bereits das Ermittlungsverfahren einstellt:

  • Fahrlässige oder grob fahrlässige Tötung (§ 80 und § 81 StGB)
  • Fahrlässige oder grob fahrlässige Körperverletzung (§ 88 StGB)
  • Gefährdung der körperlichen Sicherheit (§ 89 StGB)

Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall in einem gerichtlichen Strafverfahren rechtskräftig verurteilt werden, dann ist davon auszugehen, dass der Unfallgegner (oder seine Hinterbliebenen) in einem zivilrechtlichen Gerichtsverfahren (Klage Verkehrsunfall) mehrere Ansprüche (siehe oben) auch gegen Sie persönlich geltend machen werden.

Verhaltensweise bei einem Verkehrsunfall
Checkliste Verkehrsunfall

  • Bei Personenschäden muss jedenfalls die Polizei verständigt werden (bei einem größeren Sachschaden ist dies auch sinnvoll)
  • Daten des Unfallgegners (Lichtbildausweis!) und von möglichen Zeugen festhalten
  • Kennzeichen und Daten des gegnerischen Fahrzeuges (Marke, Farbe etc.) aufschreiben
  • Den Unfallhergang dokumentieren (Unfallbericht, Skizze)
  • Fotos anfertigen
  • Den Unfallort unverändert verlassen
  • Meldung des Schadens an Ihre Versicherung (Haftpflicht, Rechtsschutz, Kasko)
  • Wenn die Polizei herbeigerufen wurde, müssen Sie auf die genaue Protokollierung des Unfallherganges achten
  • Schaden begutachten lassen

Vertretung durch einen Rechtsanwalt
für einen Verkehrsunfall

Wie Sie nunmehr sehen können, kann ein Verkehrsunfall zahlreiche (rechtliche) Folgen nach sich ziehen.

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, stehe ich Ihnen für eine Beratung sowie für die Vertretung vor den Behörden (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Polizei), im Strafverfahren (Strafanzeige, Staatsanwaltschaft, Beschuldigtenvernehmung bei der Kriminalpolizei, Hauptverhandlung), im Verwaltungsverfahren (Führerscheinentzug) sowie im Verwaltungsstrafverfahren (Geldstrafe Verkehrsunfall) gerne zur Verfügung.