Verwaltungs­recht & Fremden­recht

Behörden (z.B. Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Bürgermeister, Polizei, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) erlassen Bescheide und müssen sich hierbei an die gesetzlichen Vorgaben halten.

Dennoch kommt es oft vor, dass Bescheide ohne ausreichende Rechtsgrundlage erlassen werden.

Darüber hinaus kann es passieren, dass eine Behörde einen Bescheid nicht innerhalb einer angemessenen Frist erlässt. Diesfalls kann bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Säumnisbeschwerde eingebracht werden.

Weiters wird vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl bei einer strafrechtlichen Verurteilung von Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft (EU-Bürger und Drittstaatsangehörige) deren Abschiebung angeordnet, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Fremdenpolizeigesetz (FPG) erfüllt sind.

Gleichzeitig wird dem Verurteilten verboten, sich im Inland aufzuhalten (Aufenthaltsverbot) oder ins Inland einzureisen (Einreiseverbot). Ein solches Aufenthaltsverbot oder Einreiseverbot kann für eine bestimmte Dauer oder unbefristet erlassen werden.

Dies ist insbesondere deshalb tragisch, da sich regelmäßig sämtliche Familienmitglieder der betroffenen Person in Österreich befinden.

Leistungen im Überblick

Verwaltungsrecht

  • Bescheidprüfung
  • Bescheidbeschwerde
  • Säumnisbeschwerde
  • Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
  • Erkenntnisbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH)

Fremdenrecht

  • Bekämpfung Rückkehrentscheidung
  • Bekämpfung Einreiseverbot
  • Bekämpfung Ausweisung
  • Bekämpfung Aufenthaltsverbot

Vertretung durch einen Rechtsanwalt
für Verwaltungsrecht und Fremdenrecht

Gerade im Verwaltungsrecht und im Fremdenrecht gibt es viele gesetzliche Vorgaben, welche bei der Erlassung eines Bescheides eingehalten werden müssen, damit dieser rechtskonform ist.

Wenn Sie daher einen Bescheid erhalten haben, mit dessen Inhalt Sie nicht zufrieden sind, stehe ich Ihnen sowohl für eine Beratung als auch für das Verfassen und Einbringen einer Bescheidbeschwerde gerne zur Verfügung.

Diesbezüglich setze ich auf transparente Kommunikation, realistische Einschätzungen sowie eine strategische Herangehensweise, um eine nachhaltige Durchsetzung Ihrer Interessen zu ermöglichen.